Mittwoch, 18. März 2009

frank und frei

Als ich neulich ein Angebot schrieb, begegnete mir mal wieder die unselige Vokabel "freibleibend". Ein verwirrendes Teekesselchenwort.
Was soll das eigentlich heißen? Dass an die Stelle dieses Angebots bis zu einem bestimmten Datum nichts anderes kommt, also der Platz frei bleibt?
Nee. Heißt es nicht, es könnte genauso gut "offenbleibend" heißen und bedeutet einfach nur "unverbindlich".
Unverbindlich ist allerdings nicht, wie man Briefe freimacht. Wenn auf einem Briefumschlag "Bitte freimachen" steht, dann heißt das nicht, dass man einen Tag Urlaub nehmen oder den Brief ausziehen, also vom Umschlag befreien soll, sondern, dass man bitte eine Briefmarke raufkleben soll (was man im übrigen nicht immer machen muss, näheres dazu hier), also frankieren. Frank heißt nichts anderes als "frei" und "offen" - wobei ein Brief aber, wie gesagt von einem Umschlag umhüllt sein sollte. Durch das Aufkleben der Briefmarke wird er aber freigegeben zum Transport.
Und die Franken (die z.T. auch Freier hießen) sind alles freie Menschen, offen für alles, wie man weiß – sowohl in Frankreich wie in Oberfranken - letztere wären aber vor allem gern auch frei vom Freistaat Bayern ("Frei statt Bayern")...
"Frei" liefert im gotischenUrsprung (fri) aber auch die Wurzel für "lieben" (frijon) - und wenn der Freier auf Freiersfüßen geht, um die Angebetete zu freien, dann will er den "ich bin noch frei"-Zustand möglichst bald und am besten für immer beenden.
Freiheit ist eben auch sehr relativ und misst sich immer an den Forderungen und Grenzen der Gesellschaft, der Familie, den wirtschaftlichen Möglichkeiten und geistigen Fähigkeiten und, und, und - und welche man sich selbst (auch unbewusst) eingerichtet hat und zu akzeptieren bereit ist.
Oder eben nicht.
Dann wird man Freiheitskämpfer.
Die nordische Göttin Freya als Namensgeberin des Freitags und des Freiens ist die Göttin der Liebe und der Ehe. Und da liegt wohl die Crux begraben. So wurden schon früh die feste Bindung an eine Person und das dazugehörige Ehegesetz mit der Freiheit in einen Topf geworfen und daraus entstanden augenscheinlich (und ohrenrauschlich) alle späterfolgenden Verwirrungen. (In anderen Sprachen gibt es bestimmt vergleichbares ...)

PS:
Und da sind wir Ruckzuck und ein-zwei-fix beim nächsten herumliegenden Kuddelmuddel:
Wenn ein anwesender Anlieger ein Anliegen bezüglich der Anlage seines Anwesens oder seiner Liegenschaft hat und deshalb seine Anlagen umlegen will, ohne jemanden umzulegen....

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