Aus dem Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 30, ausgegeben zu Bonn am 17. Juni 2009:
Artikel 2
Aufhebung der Qualitätsnormenverordnung Blumen
Und was hat das zur Folge? Aufhebung der Qualitätsnormenverordnung Blumen
Keine Ahnung.
Dass man jetzt auch wieder verwelkte Blumen kaufen kann?
Dass noch mehr Gift in sie hineingepumpt werden darf?
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