Sonntag, 14. Februar 2010

Sozialmathematik

(der folgende Absatz ist nur für Zyniker geeignet:)
Hartz IV muss jetzt endlich für alle Fälle eine jeweilige nachvollziehbare Berechnungsgrundlage erhalten und das macht Kopfschmerzen, denn es muss eine Formel gefunden werden, die im Ergebnis nicht - wie so viele hoffen - mehr Geld für die Antragsteller bringt, sondern gleich oder gar weniger, nach Möglichkeitkeit auch noch mit dem angehängten Recht des Staates, bzw. der Jobcenter, bis dahin "zuviel" gezahltes Geld wieder zurückzuverlangen.

Ich weiß, der Satz war ein bisschen lang, aber 1. nicht annähernd so lang, wie die Sätze, die der BGH-Richter vorgelesen hat und 2. mit Sicherheit auch lange nicht so lang, wie die Rechenformel, die von raffinierten Künstlern der politischen Arithmetik und Sozialmathematikern bis Ende des Jahres ausgeknobelt werden soll.
So will es jedenfalls der Bundesgerichtshof mit seinen lustigen roten Kostümen. (Hat irgendwie auch was karnevalöses - abgesehen von der hässlichen Holztür im Hintergrund.)
Und wenn nicht?
Also, wenn sie das nicht schaffen?
Na dann nicht. Das steht nicht unter Strafe, oder dass gar im umgekehrten, also für den Antragsteller günstigen Fall alles nachgezahlt wird....

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