Eine neue Zeit bringt neue Vorschriften und so auch neu formulierte Speisekarten. Und deshalb gibt es beim arabischen Pizzamann um die Ecke jetzt Pizza mit "Formfleischvorderschinken (aus Vorderschinkenteilen zusammengesetzt) *5". Der Zusatzstoff mit der Nr. 5 ist in diesem Fall Phosphat.
Zuständig für die Vorgaben solcher Formulierungen sind die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs, sie dienen der Beschreibung der Verkehrsauffassung und sind deshalb eine wichtige Orientierungshilfe für Restaurantbetreiber und Speisekartenschreiber.
Im LFGB finden wir also unter §11(?) folgenden Absatz:
2.19 Formfleischerzeugnisse werden aus Fleischstücken nach mechanischer Vorbehandlung zur Freisetzung von Muskeleiweiß an der Oberfläche unter gleichzeitiger Auflockerung der Struktur (z.B. Poltern oder Tumbeln) auch unter Verwendung von Kochsalz oder Nitritpökelsalz hergestellt. ….Zur Vermeidung einer Verwechslung von Formfleischerzeugnissen mit vergleichbaren Erzeugnissen aus gewachsenem Fleisch wird in der Verkehrsbezeichnung das Wort „Formfleisch-„ vorangestellt und außerdem in unmittelbarer Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung und in gleicher Schriftgröße darauf hingewiesen, dass Fleischstücke zusammengesetzt sind (z.B. Formfleischschinken, aus Schinkenstücken zusammengefügt….)
Und da dieses Fleischprodukt getumbelt oder gepoltert in mehreren Speisen verwendet wurde, hat sich die Speisekarte um etwa 1/3 verlängert.
Vor Jahren hat mir mal ein Freund einen Text zum Thema Hühnchenviertel und ihre Tarifpositionen in der EWG-Verordnung zugeschickt. Auch nicht schlecht. Ich geh' dann wohl auch mal wieder zur arabischen Hühnerbraterei um die andere Ecke...
Neuköllner Alphabet
vor 3 Tagen
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