Samstag, 17. April 2010

Mixa, Sie W...!

Vor 20 Jahren war die Prügelstrafe noch normal?
Wenn ich mal daran erinnern darf: In Deutschland besteht seit 1973 kein Züchtigungsrecht mehr für Lehrkräfte an Schulen welcher Art auch immer!
Und das ist nun bald 40 Jahre her (in manchen Bundesländern länger, in der DDR schon seit 1949) . Sie haben ihren christlichen Lehrerjob erst 1975 angetreten (nicht in den 50er Jahren, wie vielleicht mancher denkt) und dann offenbar 15 Jahre locker weiter gewatscht.

Das Strafmaß wird in § 225 (Mißhandlung von Schutzbefohlenen) des Strafgesetzbuches geregelt und bewegt sich zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Wenn ich ganz, ganz milde eine Handgreiflichkeit pro Woche und die jeweils mildeste Strafe ansetze, kommen wir ganz schnell auf knapp 400 Jahre, die abzusitzen wären....
Na ja, so wird - wenn überhaupt - nur in Amerika gerechnet, aber es sollte Ihnen zu denken geben.

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